Pressemitteilung von Torsten Felstehausen

Antisemtische und rassistische Hetze in der Chatgruppe eines Frankfurter Polizeireviers von der Kunstfreiheit gedeckt?

Torsten FelstehausenAntifaschismusInnenpolitik

Der Hessische Rundfunk berichtet, dass Polizisten eines Frankfurter Reviers rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe ausgetauscht haben - unter anderem Hitler-Darstellungen und widerliche Vernichtungsphantasien – aber das Frankfurter Landgericht dies nicht für strafbar hält. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Entscheidung des Landgerichts, kein Verfahren gegen die an den widerlichen Nazichats beteiligten Polizisten zu eröffnen, lässt einen kopfschüttelnd zurück. Dass ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Verhöhnung der jüdischen Opfer der Shoah, sexistische Entgleisungen sowie rassistische und menschenverachtende Beiträge durch Satire oder Kunstfreiheit gedeckt sein könnten, ist vollkommen inakzeptabel.“

Während es vielfältige Anstrengungen gebe, Hass und Hetze aus den Netzen zu verbannen, werde hier ein Freifahrtschein für schlimmste Gewalt- und Vernichtungsfantasien ausgestellt. Dabei sei an Polizistinnen und Polizisten, die als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung hätten, ein höherer Maßstab anzulegen, so Felstehausen. Insbesondere die Polizei dürfe keinen Zweifel aufkommen lassen, dass sie jederzeit und vorbehaltlos für die Werte unserer Gesellschaft eintrete.

„Auch die Begründung des Landgerichts, dass es sich um eine ‚geschlossene Gruppe‘ gehandelt habe, ist kurios. Denn Hass und Hetze darf auch unter Kolleginnen und Kollegen nicht straffrei bleiben. Und in Zeiten von Social Media muss der Begriff der ‚Veröffentlichung‘ weit ausgelegt werden, schließlich wurde die gesamte Dienstgruppe des 1. Frankfurter Reviers von den rassistischen und antisemitischen Gewaltfantasien erreicht. Dies war offenbar auch die Absicht der Mitglieder des selbsternannten ‚Itiotentreffs‘.

Der Rechtsstaat darf keinen Zweifel daran lassen, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt angegriffen wird, egal ob es auf der Straße, in der Kneipe oder in einem Polizeirevier passiert.“