Pressemitteilung von Torsten Felstehausen
Zu niedrige Beamtenbesoldung: CDU und Grüne halten verfassungswidrigen Zustand sehenden Auges aufrecht
Zum Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Besoldungsanpassung erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Spätestens seit dem Jahr 2015 ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts klar: Die Beamtenbesoldung in Hessen ist besonders in den unteren Einkommensgruppen verfassungswidrig.
Demnach ist die Besoldung in diesen Gruppen so niedrig, dass der Abstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten wird – das bedeutet: Familien, deren Hauptverdiener in den unteren Besoldungsgruppen eingruppiert sind, fallen sogar unter das Grundsicherungsniveau für Arbeitssuchende.
Trotz des Drucks der Gewerkschaften bringen CDU und Grüne jetzt ein Gesetz ein, von dem sie wissen, dass es den verfassungswidrigen Zustand auch in Zukunft aufrechterhält.“
Zwar solle es jetzt zu einer Anhebung der Besoldung kommen, so Felstehausen. Aber selbst diese reiche nicht aus, um das geforderte Abstandsgebot zur Grundsicherung einzuhalten, denn bereits jetzt würden Inflation und gestiegene Energiekosten die Gehaltssteigerungen mehr als auffressen.Nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form des jetzt eingebrachten Gesetzes seien unzureichend.
„Es ist eine Unverschämtheit, dass die Beteiligungsgesetze der Gewerkschaften missachtet wurden und der DGB als größte Gewerkschaft unter den Beamtinnen und Beamten nicht vor Einbringung des Gesetzes angehört wurde.“
