Rede von Torsten Felstehausen

Torsten Felstehausen zum Open Data Gesetz

Torsten FelstehausenDaten- und VerbraucherschutzDigitalisierung

In seiner 125. Plenarsitzung am 25. Januar 2023 diskutierte der Hessische Landtag das Hessische Open Data Gesetz. Dazu die Rede unseres Parlamentarischen Geschäftsführers und digitalpolitischen Sprechers Torsten Felstehausen.

Frau Präsidentin – vielen Dank dafür, dass Sie mir das Wort erteilt haben –, meine Damen und Herren!

Vielleicht beginne ich etwas ungewohnt: Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei der FDP bedanken.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Was? Vorsicht, Vorsicht! – Weitere Zurufe))

– Ja, zuhören. – Ihr wart es nämlich, die – zusammen mit uns – in der gesamten Legislaturperiode dieses Thema hochgehalten, an diesem Thema gebohrt und darauf hingewiesen haben, wie wichtig Open Data ist. Jetzt, kurz vor Toresschluss, beginnen die regierungstragenden Fraktionen endlich – das muss ich so sagen –, zu reagieren. Sie haben den Entwurf für ein Open-Data-Gesetz vorgelegt. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Vielen Dank, die Opposition scheint dort Wirkung zu zeigen.

Aber, und jetzt kommt der negative Teil, der Entwurf für ein Open-Data-Gesetz, der uns hier vorliegt, ist ein Bespiel für das klassische Vorgehen von Schwarz-Grün, wie wir es auch beim Klimaschutzgesetz, beim Lobbyregister und bei vielem anderen gesehen haben. Es ist die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, den es überhaupt geben kann – bis hin zu völligen Wirkungslosigkeit. Es bleibt am Ende ein vielversprechender Gesetzesname, wobei der Gesetzentwurf selbst inhaltlich völlig entkernt ist.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt will ich Ihnen zugutehalten, dass Open Data nicht das Thema von Schwarz-Grün ist. Das können wir feststellen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, in den Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün zu schauen. Mit einer einzigen Zeile wird Open Data dort erwähnt. Schauen wir uns an, was diese Koalition zu Open Data sagt – Zitat auf der Seite 166 des Koalitionsvertrags, der einzigen Fundstelle –:

Wir wollen eine Darstellung der wichtigsten Daten des Haushaltsplans in Form eines interaktiven Haushalts mit aussagefähigen Grafiken für jeden zugänglich auf der Homepage des hessischen Finanzministeriums schaffen (Open Data).

Das versteht diese Koalition unter Open Data. Wenn man sich anschaut, was auf den Seiten des hessischen Finanzministeriums zu finden ist. stellt man fest: Dort ist nichts zu finden. Das ist also das Konzept von Open Data, auf das sich Schwarz und Grün geeinigt haben.

Deshalb kann es auch nicht überraschen, dass Sie hier einen solch inhaltsentleerten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Sie schaffen es tatsächlich, diesen Minimalkonsens und das, was Sie im Koalitionsvertrag angekündigt haben, noch zu unterlaufen.

Was sich jetzt wie eine völlig unverschämte Pauschalkritik anhört, möchte ich in einigen wenigen Punkten noch einmal ausführlich darstellen. Ich hoffe auch, dass wir in den erforderlichen Anhörungen noch ausreichend darüber diskutieren werden.

Erster Punkt. Unter „Finanzielle Auswirkungen“ heißt es:

Bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen müssen die weitreichenden Übergangsfristen beachtet werden, die auf Wunsch der Ressorts eingeräumt wurden.

Das heißt im Klartext: Die sowieso viel zu schwachen Regelungen werden frühestens 2027 tatsächlich wirksam. Bis dahin gibt es eine Vielzahl von Hinderungsgründen und Ausnahmetatbeständen. Aber, meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, die offenen Daten werden heute gebraucht und nicht erst 2027.

(Beifall DIE LINKE)

Zweiter Punkt. Wichtige Bereiche – besonders dort, wo viele wichtige Daten anfallen – regeln Sie mit einer Kannvorschrift. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits darauf hingewiesen. Wir kennen das Ergebnis der Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Dort heißt es, die Kommunen könnten eine Informationsfreiheitssatzung erlassen. Wenn wir aber den Realitätscheck machen, stellen wir fest, kaum eine Kommune hat das für sich in Anspruch genommen und die Informationsfreiheit geregelt. So wird es bei Open Data auch sein. Insofern: Die wichtigen Daten bleiben verschlossen.

Der dritte Punkt betrifft die vielen Ausnahmeregelungen, die Sie schon heute in dem Gesetzentwurf haben. Es geht z. B. nur um Daten, die Auskunft über Tatsachen geben sollen, die mit Verhältnissen außerhalb der Behörde zu tun haben. Die Türen der Ministerien sollen also weiterhin geschlossen bleiben.

Wenn nachteilige Auswirkungen auf behördliche Entscheidungsprozesse zu befürchten sind, soll es ebenfalls kein Open Data geben. Ja, geht es denn noch unkonkreter? Selbstverständlich – als LINKE haben wir das nicht anders erwartet – sind Verfassungsschutz und Polizei ausgenommen, egal worum es konkret geht. Dann haben Sie noch einen Passus eingebaut, in dem es heißt, dies gelte nicht für Daten, die Geschäfts-, Betriebs-, Berufs- oder Unternehmensgeheimnisse beinhalteten. Was bleibt übrig, meine Damen und Herren?

Vizepräsidentin Karin Müller:

Herr Abg. Felstehausen, Ihr letzter Satz bleibt übrig.

Torsten Felstehausen (DIE LINKE):

Der letzte Satz bleibt übrig. Dann werde ich den jetzt auch sagen. – Übrig bleibt ein Open Data ohne Data. Es ist schade, dass Sie einen Gesetzentwurf in der Form vorgelegt haben. Wir freuen uns trotzdem auf die Anhörung und werden sicherlich unsere Kommentare dazu abgeben. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)